Reisebedingungen und AGB
Erstellt auf der Grundlage des Reisevertragsgesetzes (§ 651 BGB)


Das Wichtigste vorneweg
Erschwingliche Gruppenreisen können nur stattfinden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, die für jede Reise in der Ausschreibung angegeben ist. Wenn sie nicht erreicht wird und wir keine Möglichkeit sehen, die Reise stattfinden zu lassen, müssen wir sie 20 Tage vor Reiseantritt absagen (bei Reisen von mehr als 6 Tagen Dauer. Bei kürzeren Reisen ist diese Frist nach § 651 h BGB kürzer). Mit der Insolvenz-Versicherung sind Sie auch bei kleinen Reiseunternehmen vollständig gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters geschützt. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsschein. Damit sind alle ihre Zahlungen und auch zusätzliche Aufwendungen für eine Rückreise gedeckt.

1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter telefonisch oder schriftlich mit der Anmeldung anbietet, kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Reiseveranstalter (Neues Reisen) zustande. Der Anmelder ist bis zur Bestätigung der Anmeldung - längstens jedoch 10 Tage - an die Anmeldung gebunden (diese Zeit wird eventuell benötigt, um die Verfügbarkeit der gebuchten Leistungen zu überprüfen).

2. Bezahlung
Gleich nach Erhalt der Bestätigung und Ihres Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Bei Flugbuchungen mit 100 % Stornogebühr kann diese Anzahlung - dem Flugpreis entsprechend - höher sein. Für Gruppenanmeldungen (ab 10 Personen) gelten niedrigere Anzahlungssummen, diese sind am konkreten Beispiel zu erfragen. Die Restzahlung sollte 20 Tage vor der Abreise bei uns eingegangen sein.

3. Leistungen
Verbindlich sind die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Programme im Prospekt des Veranstalters und die eventuellen diesbezüglichen Zusatzleistungen in der Anmeldebestätigung und Rechnung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind zulässig, sofern der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Bis 20 Tage vor Reisebeginn kann der Veranstalter Preiserhöhungen an den Kunden weitergeben, sofern sich nach Vertragsabschluss unvorhergesehen Preise der für die Reise geltenden Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Ein/Ausreisegebühren, oder Wechselkurse erhöht haben. Die Berechnung der Preiserhöhung muss der Reiseveranstalter dem Reisenden im einzelnen begründen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Auch der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich Preise und Wechselkurse nach Vertragsschluss und bis 20 Tage vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag abzüglich von Verwaltungsausgaben von Neues Reisen von zu erstatten.

Kann eine Reise nicht mit dem angekündigten Reiseleiter stattfinden, wird sich der Veranstalter bemühen, einen guten Ersatz zu finden. Die Person des Reiseleiters ist nicht Bestandteil des Reisevertrages.

5. Rücktritt vonseiten des Reisenden
Der Reisende ist berechtigt, jederzeit zurückzutreten oder eine Ersatzperson zu stellen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Schon eingezahltes Geld für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird zurückerstattet. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung kann Neues Reisen seinen Entschädigungsanspruch auch nach folgender Staffelung pauschalieren:

- bis 46 Tage vor Reisebeginn 20 % (bei Sofortbuchung von Flügen mit 100 % Stornogebühr eventuell entsprechend höher. Erhöhte Stornogebühr wird dann auf der Rechnung vermerkt.)
- 45.-30. Tag 30 %
- 29.-15. Tag 40 %
- 14.-7. Tag 60%
- 6.-1. Tag 85 %
- am Tag der Abreise und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Für die Vermittlung von Ferienwohnungen gelten schärfere Stornobedingungen.

Die pauschalierten Stornosummen sind unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung möglichen Gewinns ermittelt worden und stellen Durchschnittswerte dar. Dem Kunden bleibt es stets unbenommen, Neues Reisen nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Neues Reisen behält sich vor, eine höhere Entschädigung zu verlangen, wenn es konkret nachweisen kann, dass der Schaden unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen höher als die Pauschale ist. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Für Gruppenanmeldungen (ab 10 Personen) gelten je nach Personenzahl, Beförderung und Reiseziel andere, niedrigere Sätze und Fristen für Umbuchungen und Rücktritte, die Sie bitte bei uns am konkreten Beispiel erfragen. Ist Neues Reisen nur Vermittler, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, der auf der Buchungsbestätigung aufgeführt ist.

6. Rücktritt vonseiten des Reiseveranstalters
Muss vom Reiseveranstalter eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, so kann der Reisende eine Vergleichsreise verlangen oder er erhält den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Der Veranstalter muss eine Absage bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt bekannt geben. Ferner kann Neues Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Neues Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Neues Reisen hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Alle Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet.

7. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, insbesondere für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen und für die gewissenhafte Reisevorbereitung. Die Haftung des Reiseveranstalters ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt worden ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften und gesetzlichen Vorschriften bleiben davon unberührt.
Keine Haftung wird geleistet für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteile der Pauschalreise sind (Ausflüge z.B., die als "Gelegenheiten" ausgeschrieben sind).

8. Abhilfe bei Mängeln
Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel nach angemessener Frist zu beseitigen, es sei denn, eine Abhilfe ist unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Der Reiseveranstalter kann als Abhilfe auch eine gleichwertige Leistung erbringen. Wird die Reise infolge Höherer Gewalt und Naturkatastrophen erheblich erschwert, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen, § 651 BGB, nach dem die Mehrkosten der Rückbeförderung dem Reiseveranstalter zur Last fallen.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende hat den Veranstalter zu verständigen, falls er die Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Reisebeginn in der Hand hält - Postrisiko! Für die Einhaltung sämtlicher Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- oder Gesundheitsvorschriften ist er selbst verantwortlich. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen und ihr zur Abhilfe eine angemessene Frist einzuräumen.


 
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